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Die Befugnis Spenden gegen Spendenbescheinigungen entgegenzunehmen obliegt bei der CDU den Kreisverbänden.
Die für die Rechenschaftsberichte relevanten Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren; entsprechend wird beim CDU Kreisverband Reutlingen verfahren.
Aufgrund der Berichterstattung der letzten Tage wurden die Unterlagen gesichtet. Hierbei wurde folgendes festgestellt:
- Herr Dieter Winko hat demnach in der Zeit von März 1994 bis letztmals Juni 2000 die CDU in unregelmäßigen Abständen durch Geldspenden unterstützt.
- Alle Spenden wurden in die Rechenschaftsberichte der Partei aufgenommen; entsprechende Spendenbescheinigungen wurden ausgefertigt.
- Veröffentlichungspflichtige Spenden sind in den Bekanntmachungen von Rechenschaftsberichten der politischen Parteien des Bundestagspräsidenten enthalten.
- Nichtveröffentlichungspflichtige Spenden wird die CDU Reutlingen mit Blick auf die vom Gesetzgeber getroffene Wertentscheidung zugunsten der Privatsphäre und dem auch von einer Partei zu respektierenden Vertrauensschutz nicht bekannt geben.
Die CDU verwahrt sich mit Entschiedenheit gegen jegliche Versuche, durch Veröffentlichungen den Eindruck unlauteren Verhaltens zu erwecken.
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