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Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch die Hartz-Gesetzgebung sieht unter anderem eine gemeinsame Zuständigkeit von Kreissozialamt und der Agentur für Arbeit vor. Um die bisherige sehr erfolgreiche Arbeit der KomAG auch weiterhin nutzen zu können, hat sich der Landkreis mit der örtlichen Agentur für Arbeit um eine auf die Reutlinger Verhältnisse zugeschnittene Kooperationsvereinbarung bemüht. Diese Bemühungen wurden durch die Bundesagentur in Nürnberg und das Bundeswirtschaftsministerium gestoppt, mit der Folge, dass die Arbeit der KomAG bis Jahresende voraussichtlich eingestellt werden muss.
CDU-Kreisvorsitzender Florian Weller sieht hierin vor allem eine "kalte Entmachtung des Landkreises und der Kommunen", die durch das Verhalten der Bundesagentur in die Arbeitsgemeinschaft und damit unter deren Kontrolle gezwungen werden sollen. "Dass dabei bewährte und gut funktionierende kommunale Strukturen in der Arbeitsvermittlung zerschlagen werden, interessiert Nürnberg und Berlin offenbar nicht". Die KomAG habe sich bei der Vermittlung und Qualifizierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in den vergangenen Jahren ein großes Maß an Kompetenz und know-how erworben. "Wo bleibt der Protest der örtlichen Vertreter von SPD und Grünen, die die Arbeit der KomAG über Jahre als vorbildhaft gelobt haben?", fragt sich CDU-Pressesprecher Andreas Digel. "Sie hätten Grund, sich für diese Politik ihrer Parteifreunde zulasten hilfebedürftiger Menschen zu schämen."
"Mit der Abwicklung der KomAG durch die Bundesagentur droht dieses Wissen verloren zu gehen", ergänzt die Fraktionsvorsitzende der CDU im Kreistag Bürgermeisterin Margarete Krug. Es sei zu hoffen, dass möglichst viele der bisherigen KomAG-Mitarbeiter in die künftige Arbeitsgemeinschaft zwischen Landkreis und Arbeitsagentur übernommen würden und dort auch unter der faktischen Oberhoheit einer "Immer-noch-Behörde" flexibel und auf den Einzelfall zugeschnitten agieren könnten.
Die Abwicklung der KomAG sei das direkte Ergebnis der Politik von SPD und Grünen im Vermittlungsausschuss, die unbedingt die Oberhoheit der Bundesagentur bei der Umsetzung von Hartz IV gewährleisten wollten, erklärten Weller und Krug. "Mit gelebter Subsidiarität und Entscheidungskompetenz vor Ort hat das nichts zu tun. Das ist ein Beispiel für rot-grünen Zentralismus zulasten der Kommunen und hilfebedürftiger Menschen".
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