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Die Antragsteller hatten vorgebracht, die mit einer Stimme Mehrheit entschiedene Wahl sein unwirksam, weil ein Stimmzettel gewertet worden sei, der nur den Namen „Digel“ enthalten habe, aber nicht mit einem Kreuz gekennzeichnet worden sei. Dazu stellte das Parteigericht fest, dass die maßgeblichen Satzungsvorschriften der CDU bei der Wahl einer Person keine besondere Kennzeichnungspflicht mit einem Kreuz vorsehe. Der beanstandete Stimmzettel lasse keinen Zweifel, dass der Wähler dem Kandidaten Digel die Stimme geben wollte, heißt es in den Urteilsgründen.
Einen weiteren Anfechtungsantrag wegen der Teilnahme von Neumitgliedern an der Wahl die dem Ortsverband ohne Anhörung vom Kreisverband zugewiesen worden seien, haben die Antragsteller in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Gegen das Urteil ist Beschwerde zum Landesparteigericht zulässig.
Kreisvorsitzender Florian Weller sagte zum Urteil: „Ich habe eine solche Entscheidung des Parteigerichts erwartet. Nach meiner Kenntnis sind die vom früheren Vorstand vorbereiteten Wahlen im Ortsverband Betzingen nach dem gleichen Verfahren durchgeführt worden, wie es in der CDU seit vielen Jahren Anwendung findet. Eine Wahlaufhebung hätte mich daher sehr überrascht.“ Der Reutlinger Stadtverbandsvorsitzende Dieter Hillebrand MdL meinte: „Ich wünsche mir von Herzen, dass in Betzingen wieder Ruhe einkehrt und alle Beteiligten dieses Votum des Parteigerichts akzeptieren.“
Hillebrand und Weller äußerten die Hoffnung, dass die Entscheidung Anlass für alle Beteiligten sei, sich die Hand zu reichen, aufeinander zuzugehen und wieder gemeinsam die kommunalpolitischen Interessen zum Wohle der Betzinger Bürger zu vertreten.
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